Grüngutannahme

Sammelstelle für holzige Gartenabfälle

Angenommen werden nur holzige Gartenabfälle aus privaten Gärten von Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Stadtbereich Cham

Angenommen werden haushaltsübliche Mengen (bis 10 m³) aus dem regelmäßigen Unterhalt privater Gärten und von Kleingewerbebetrieben, die mit ihren Grundstücken an die öffentliche Abfallent­sorgung angeschlossenen sind. Größere Mengen sind vor An­lieferung mit dem Betreiber der Sammelstelle und ggf. mit den Kreis­werken Cham (Tel. 09971/78-352) abzusprechen. Das komplette Ab­räumen von Gärten wg. Neuanlage, Rodung von Grundstücken zur Be­bauung oder Anlegen von Streuobstwiesen u.ä., ist in den Leistungen nicht ent­halten. Privatpersonen können ihre Abfälle mit gewerblich angemeldeten Fahrzeugen anliefern, müssen aber in jedem Fall Angaben über die Anfallstelle machen.

Gartenbaubetriebe oder sonstige gewerbliche Anlieferer, die für private Haushalte (bis 10 m³ pro Haushalt) anliefern, müssen sich verbindlich in ein Nachweisbuch eintragen. Daraus muss unter Angabe des Namens und der Anschrift eine eindeutige Zuordnung zum Abfallerzeuger (Privatkundschaft) möglich sein.

Angenommen wird:

  • Hecken-, Baum- und Strauchschnitt (u.a. auch Himbeer- und Brombeerschnitt, Rhododendron, Fünffinger, Feuerdorn u.ä.)

Die Anlieferung dieser Abfälle ist kostenpflichtig:

  • Wurzelstöcke (= 30 cm)
  • Grüngut aus Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Landwirtschaft
  • Grüngut von Gemeinden u. Straßenpflegemaßnahmen

Sammelstelle für sonstige Grünabfälle

Angenommen werden nur sonstige Gartenabfälle aus privaten Gärten von Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Stadtbereich Cham

Angenommen werden haushaltsübliche Mengen (bis 2 m³) aus dem regelmäßigen Unterhalt privater Gärten und Kleingewerbebetriebe, die mit ihren Grundstücken an die öffentliche Abfallent­sorgung angeschlossenen sind. Größere Mengen sind vor An­lieferung mit dem Betreiber der Sammelstelle und ggf. mit den Kreis­werken Cham (Tel. 09971/78-352) abzusprechen. Die Entsorgung von Mähgut von unbewirtschafteten und unbebauten Grundstücken, aus der Pflege von Streuobstwiesen u.ä., ist in den Leistungen nicht ent­halten. Privatpersonen können ihre Abfälle mit gewerblich angemeldeten Fahrzeugen anliefern, müssen aber in jedem Fall Angaben über die Anfallstelle machen.

Gartenbaubetriebe oder sonstige gewerbliche Anlieferer, die für private Haushalte (bis ca. 2 m³ pro Haushalt) anliefern, müssen sich verbindlich in ein Nachweisbuch eintragen. Daraus muss unter Angabe des Namens und der Anschrift eine eindeutige Zuordnung zum Abfallerzeuger möglich sein.

Angenommen wird:

  • Rasen- und Blumenschnitt, Laub, Fallobst, Blumen, Balkonblumen, Moos aus Vertikutierarbeiten u.ä.

Die Anlieferung dieser Abfälle ist kostenpflichtig:

  • Sonstige Grünabfälle aus Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Landwirtschaft
  • Sonstige Grünabfälle von Gemeinden u. Straßenpflegemaßnahmen