Grüngutannahme

Öffnungszeiten

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Unser Gartenmarkt sowie die Grüngutsammelstelle sind am Mittwoch, 19.03.2025 wegen Trauerfall geschlossen!

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Ab März 2025 öffnen wir zu unseren gewohnten Zeiten:

Montag                           - geschlossen -
Dienstag bis Freitag    08.30 - 17.00 Uhr
Samstag                           08.30 - 14.00 Uhr

Sammelstelle für holzige Gartenabfälle

Angenommen werden nur holzige Gartenabfälle aus privaten Gärten von Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Stadtbereich Cham

Angenommen werden haushaltsübliche Mengen (bis 10 m³) aus dem regelmäßigen Unterhalt privater Gärten. Größere Mengen sind vor An­lieferung mit dem Betreiber der Sammelstelle und ggf. mit den Kreis­werken Cham (Tel. 09971/78-352) abzusprechen. Das komplette Ab­räumen von Gärten wg. Neuanlage, Rodung von Grundstücken zur Be­bauung oder Anlegen von Streuobstwiesen u.ä., ist in den Leistungen nicht ent­halten.

 

Angenommen wird:

  • Hecken-, Baum- und Strauchschnitt (u.a. auch Himbeer- und Brombeerschnitt, Rhododendron, Fünffinger, Feuerdorn u.ä.)

Die Anlieferung dieser Abfälle ist kostenpflichtig:

  • Wurzelstöcke (= 30 cm)
  • Grüngut aus Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Landwirtschaft
  • Grüngut von Gemeinden u. Straßenpflegemaßnahmen

Sammelstelle für sonstige Grünabfälle

Angenommen werden nur sonstige Gartenabfälle aus privaten Gärten von Haushalten aus dem Stadtbereich Cham

Angenommen werden haushaltsübliche Mengen (bis 2 m³) aus dem regelmäßigen Unterhalt privater Gärten, die mit ihren Grundstücken an die öffentliche Abfallent­sorgung angeschlossenen sind. Größere Mengen sind vor An­lieferung mit dem Betreiber der Sammelstelle und ggf. mit den Kreis­werken Cham (Tel. 09971/78-352) abzusprechen. Die Entsorgung von Mähgut von unbewirtschafteten und unbebauten Grundstücken, aus der Pflege von Streuobstwiesen u.ä., ist in den Leistungen nicht ent­halten.

 

Angenommen wird:

  • Rasen- und Blumenschnitt, Laub, Fallobst, Blumen, Balkonblumen, Moos aus Vertikutierarbeiten u.ä.

Die Anlieferung dieser Abfälle ist kostenpflichtig:

  • Sonstige Grünabfälle aus Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Landwirtschaft, Gewerbe und Kleingewerbe
  • Sonstige Grünabfälle von Gemeinden u. Straßenpflegemaßnahmen