Grüngutannahme
Sammelstelle für holzige Gartenabfälle
Angenommen werden nur holzige Gartenabfälle aus privaten Gärten von Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Stadtbereich Cham
Angenommen werden haushaltsübliche Mengen (bis 10 m³) aus dem regelmäßigen Unterhalt privater Gärten und von Kleingewerbebetrieben, die mit ihren Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen sind. Größere Mengen sind vor Anlieferung mit dem Betreiber der Sammelstelle und ggf. mit den Kreiswerken Cham (Tel. 09971/78-352) abzusprechen. Das komplette Abräumen von Gärten wg. Neuanlage, Rodung von Grundstücken zur Bebauung oder Anlegen von Streuobstwiesen u.ä., ist in den Leistungen nicht enthalten. Privatpersonen können ihre Abfälle mit gewerblich angemeldeten Fahrzeugen anliefern, müssen aber in jedem Fall Angaben über die Anfallstelle machen.
Gartenbaubetriebe oder sonstige gewerbliche Anlieferer, die für private Haushalte (bis 10 m³ pro Haushalt) anliefern, müssen sich verbindlich in ein Nachweisbuch eintragen. Daraus muss unter Angabe des Namens und der Anschrift eine eindeutige Zuordnung zum Abfallerzeuger (Privatkundschaft) möglich sein.
Angenommen wird:
- Hecken-, Baum- und Strauchschnitt (u.a. auch Himbeer- und Brombeerschnitt, Rhododendron, Fünffinger, Feuerdorn u.ä.)
Die Anlieferung dieser Abfälle ist kostenpflichtig:
- Wurzelstöcke (= 30 cm)
- Grüngut aus Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Landwirtschaft
- Grüngut von Gemeinden u. Straßenpflegemaßnahmen
Sammelstelle für sonstige Grünabfälle
Angenommen werden nur sonstige Gartenabfälle aus privaten Gärten von Haushalten und Kleingewerbebetrieben aus dem Stadtbereich Cham
Angenommen werden haushaltsübliche Mengen (bis 2 m³) aus dem regelmäßigen Unterhalt privater Gärten und Kleingewerbebetriebe, die mit ihren Grundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen sind. Größere Mengen sind vor Anlieferung mit dem Betreiber der Sammelstelle und ggf. mit den Kreiswerken Cham (Tel. 09971/78-352) abzusprechen. Die Entsorgung von Mähgut von unbewirtschafteten und unbebauten Grundstücken, aus der Pflege von Streuobstwiesen u.ä., ist in den Leistungen nicht enthalten. Privatpersonen können ihre Abfälle mit gewerblich angemeldeten Fahrzeugen anliefern, müssen aber in jedem Fall Angaben über die Anfallstelle machen.
Gartenbaubetriebe oder sonstige gewerbliche Anlieferer, die für private Haushalte (bis ca. 2 m³ pro Haushalt) anliefern, müssen sich verbindlich in ein Nachweisbuch eintragen. Daraus muss unter Angabe des Namens und der Anschrift eine eindeutige Zuordnung zum Abfallerzeuger möglich sein.
Angenommen wird:
- Rasen- und Blumenschnitt, Laub, Fallobst, Blumen, Balkonblumen, Moos aus Vertikutierarbeiten u.ä.
Die Anlieferung dieser Abfälle ist kostenpflichtig:
- Sonstige Grünabfälle aus Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Landwirtschaft
- Sonstige Grünabfälle von Gemeinden u. Straßenpflegemaßnahmen